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   FG München, 26.04.2001 - 13 K 4286/92   

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https://dejure.org/2001,13722
FG München, 26.04.2001 - 13 K 4286/92 (https://dejure.org/2001,13722)
FG München, Entscheidung vom 26.04.2001 - 13 K 4286/92 (https://dejure.org/2001,13722)
FG München, Entscheidung vom 26. April 2001 - 13 K 4286/92 (https://dejure.org/2001,13722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Buchwertfortführung bei Begründung einer echten Betriebsaufspaltung; Konkurrenz zwischen Betriebsaufspaltung und Betriebsverpachtung; Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe und Anwendung der Grundsätze zur Betriebsverpachtung bei Wegfall der tatsächlichen Voraussetzungen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Buchwertfortführung bei Begründung einer echten Betriebsaufspaltung; Konkurrenz zwischen Betriebsaufspaltung und Betriebsverpachtung; Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe und Anwendung der Grundsätze zur Betriebsverpachtung bei Wegfall der tatsächlichen Voraussetzungen einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Buchwertfortführung bei Begründung einer echten Betriebsaufspaltung - Konkurrenz zwischen Betriebsaufspaltung und Betriebsverpachtung - Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe und Anwendung der Grundsätze zur Betriebsverpachtung bei Wegfall der tatsächlichen Voraussetzungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 976
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus FG München, 26.04.2001 - 13 K 4286/92
    Bezug genommen wird auch auf den Beschluss des BFH vom 29. November 1995 X B 328/94, BStBl II 1996, 322, der die Aussetzung der Vollziehung in dieser Streitsache zum Gegenstand hat.

    Zur Begründung wird auf den in der Streitsache ergangenen Beschluss des BFH vom 29. November 1995 X B 328/94, BStBl II 1996, 322 unter I. 1. b) verwiesen.

    Objektiv bestand die Möglichkeit, den Betrieb bei Pachtende nach Geltendmachung der Ersatzansprüche fortzuführen (vgl. BFH, BStBl II 1996, 322 unter II. 2. a).

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 13/95

    1. Vorrang der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vor § 15 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus FG München, 26.04.2001 - 13 K 4286/92
    Bei Begründung einer Betriebsaufspaltung sind die Buchwerte fortzuführen (BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 13/95, BStBl II 1998, 325 unter 3. b. bb), beim Besitzunternehmen schon deshalb, weil dieses Unternehmen fortbesteht.

    Der Verpächter erzielt weiterhin gewerbliche Einkünfte und die verpachteten Wirtschaftsgüter bleiben solange in seinem Betriebsvermögen, als der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe erklärt oder der betriebliche Organismus zu bestehen aufhört (BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 13/95, BStBl II 1998, 325 unter 3. b. bb).

  • BFH, 25.08.1993 - XI R 6/93

    Entfällt infolge der Veräußerung der Anteile an der Betriebsgesellschaft die

    Auszug aus FG München, 26.04.2001 - 13 K 4286/92
    In der Streitsache liegt eine echte Betriebsaufspaltung vor (zu deren Voraussetzungen s. BFH-Urteil vom 25. August 1993 XI R 6/93, BStBl II 1994, 23).

    Die persönliche Entflechtung bewirkt grundsätzlich die Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens mit voller Gewinnrealisierung (BFH-Urteil vom 25. August 1993 XI R 6/93, BStBl II 1994, 23).

  • BFH, 23.01.1991 - X R 47/87

    1. Zu den Voraussetzungen einer sachlichen Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus FG München, 26.04.2001 - 13 K 4286/92
    Das Besitzunternehmen ist durch die gewerbliche Tätigkeit geprägt (statt vieler BFH-Urteil vom 23. Januar 1991 X R 47/87, BStBl II 1991, 405 unter 2.).

    Für die enge sachliche Verflechtung ist es ausreichend, wenn wenigstens eine wesentliche Betriebsgrundlage an die Betriebsgesellschaft verpachtet wird (BFH-Urteil vom 23. Januar 1991 X R 47/87, BStBl II 1991, 405 unter 1. b.).

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 11/99

    Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG München, 26.04.2001 - 13 K 4286/92
    Es bestand auch eine enge sachliche Verflechtung (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 2000 VIII R 11/99, BStBl II 2000, 621), weil das Grundstück und das übrige Anlagevermögen wesentliche Betriebsgrundlagen für die Betriebs-GmbH waren.
  • BFH, 24.02.2000 - IV R 62/98

    Personelle Verpflechtung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG München, 26.04.2001 - 13 K 4286/92
    Es bestand eine enge persönliche Verflechtung (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 62/98, BStBl II 2000, 417 unter 1. b, aa), weil der bisherige Einzelunternehmer, K., Alleineigentümer des Immobilienbesitzes war und zugleich zunächst zu 99, 5 % an der GmbH beteiligt war.
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus FG München, 26.04.2001 - 13 K 4286/92
    Die Regelungen der Betriebsaufspaltung gehen nach der BFH-Rechtsprechung denen der Betriebsverpachtung vor mit der Folge, dass der Verpächter von seinem Wahlrecht, die Betriebsaufgabe zu erklären oder den verpachteten Betrieb als Gewerbebetrieb weiterzuführen (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BStBl III 1964, 124), bei Begründung der Betriebsaufspaltung keinen Gebrauch machen kann, weil im Rahmen der Betriebsaufspaltung die Nutzungsüberlassung der Wirtschaftsgüter an die Betriebsgesellschaft notwendigerweise eine gewerbliche Tätigkeit darstellt.
  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

    Auszug aus FG München, 26.04.2001 - 13 K 4286/92
    Dies ist in der Regel der Zeitpunkt der Einstellung des Betriebs (BFH-Urteil vom 26. Mai 1993 X R 101/90, BStBl II 1993, 710 unter 2. d).
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